Führerscheinklasse
PKW
B
Ausbildung
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Stundenpensum
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12 (bei Erweiterung nur 6)
Zusatzstoff: 2
Voraussetzungen
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Merkmale
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Führerscheinklasse
Anhänger groß
BE
Ausbildung
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: Praxis
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Fahrstunden
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
Voraussetzungen
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Merkmale
Kfz der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Führerscheinklasse
Anhänger klein
B96
Ausbildung
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: besondere Schulung
Stundenzahl: mindestens 7 (davon 2,5 Theorie und 4,5 praktische Einheiten)
Prüfung: keine
Vorbesitz: Klasse B
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt
Voraussetzungen
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Merkmale
Kfz der Klasse B mit Anhänger
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg
Führerscheinklasse
Schlüsselzahl;
Leichtkrafträder bis max. 125 ccm
B196
Ausbildung
Mindestens 4 Theoriestunden und mindestens 5 praktische Fahrstunden
(jeweils à 90 Minuten).
Prüfung: keine
Vorbesitz: Klasse B
Erweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196
Voraussetzungen
Mindestalter: 25 Jahre
Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Welche konkreten Dokumente hierzu vorgelegt werden müssen, unterscheidet sich von Behörde zu Behörde. Mehr Informationen dazu erhältst du in deiner ACADEMY Fahrschule.
Merkmale
Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern der Motorradklasse A1
(z. B. 125er-Maschine mit bis zu 15 PS)
Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands
Es handelt sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsregelung (wie z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2) möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.